Baugruben

Baugruben können als temporäre Bauhilfsmaßnahme oder unter Einbeziehung der Verbauelemente in das zukünftige Bauwerk als Schlitzwand, Bohrpfahlwand, Spundwand oder Trägerbohlwand ausgeführt werden. Insbesondere neben bestehender Bebauung und/oder Versorgungsleitungen besteht ein Gebot der Reduktion der Wand- und Bodendeformationen und die Beachtung der Bauwerk-Boden-Interaktion wird wichtig. In derartigen Fällen kann der Einsatz der Finite Elemente Methode angeraten sein. Die Berechnung unterliegt in der Regel den Empfehlungen des Arbeitskreises Baugruben (EAB).
Foto: Tiefe Baugrube mit Trägerbohlwandverbau (links) und DSI-Unterfangung (rechts)

Ab Tiefen von ca. 3 m werden Baugrubenwände in der Regel ausgesteift oder rückverankert. Besondere Randbedingungen, wie z.B. Baugruben mit besonderem Grundriss (räumlicher Erddruckansatz nach EB 73-75) oder vorspringende Baugrubenecken (Ankeranordnung, Erddruckerhöhung infolge Ankerquerdruck), müssen Berücksichtigung finden. Steht ein Grundwasserspiegel über Baugrubensohle an, so muss er entweder mittels einer Wasserhaltungsanlage abgesenkt werden oder die Baugrube erhält zusätzlich eine abdichtende Sohle in Form einer Unterwasserbetonsohle oder tief oder hoch liegender Injektionssohle.