Unterfangungen


Wenn Sie diese Seite gefunden haben und jetzt auch wirklich noch etwas mit einer Unterfangung zu tun haben, dann haben Sie einen Volltreffer gelandet. Sie werden schwerlich eine andere Adresse bekommen, wo Sie so eingehend, unabhängig und kompetent zum Thema Unterfangungen beraten werden. Die Mitgliedschaft im DIN-Normenausschuss zur DIN 4123 "Ausschachtungen, Gründungen und Unterfangungen im Bereich bestehender Gebäude" (neu seit 10.2000), einschlägige wissenschaftliche Veröffentlichungen zum Thema (s. Referenzen), wie auch unsere Referenzliste können dieses nur bestätigen.

Unterfangungen haben all zu oft den Ruf, Schäden an Nachbargebäuden hervorzurufen. Dieser Eindruck kann im allgemeinen nicht bestätigt werden. Es gibt verschiedenste Verfahrenstechniken zur Herstellung von Unterfangungen, welche sich in ihrer Qualität immens unterscheiden. Wir möchten es mal bildlich formulieren: Sie können Unterfangungen vom Typ "Ente" (neigt sich gerne), bis hin zum Typen "Mercedes" beauftragen. Deshalb unser Rat: Lassen Sie sich vorher gut informieren!

Was können wir für Sie tun?
  • als zukünftiger Bauherr, der in einer Baulücke tiefer gründen möchte, als seine Nachbarn, können wir Ihnen den gesamten Planungsablauf der Unterfangungsmaßnahmen abnehmen. Weiterhin werden wir Ihnen qualifizierte und bewährte Spezialfirmen nennen, welche eine einwandfreie Ausführung gewährleisten.
  • als betroffener Nachbar können wir Sie über die wahrscheinlichen Auswirkungen geplanter Unterfangungsmaßnahmen informieren. Damit Sie wissen, was auf Sie zukommt und wie Sie rechtlich dastehen.
  • als ausführende Baufirma können wir Ihnen bei der Planung und insbesondere sehr preisgünstig bei der statischen Berechnung zur Seite stehen. Wenn Sie, wie weit verbreitet, der Meinung sind, eine Unterfangung nach DIN 4123 brauche keine statische Berechnung, dann schauen Sie mal nach (DIN 4123, Ausgabe 2000) oder lassen Sie sich von unserem Beispiel beeindrucken.
  • und letztendlich kann auch die erstrebenswerte Situation erzielt werden, daß alle Parteien gemeinsam Ihren Informationsbedarf decken, um in Übereinstimmung eine Unterfangungsvariante zu wählen und sich über die rechtlichen und finanziellen Randbedingungen zu einigen
  • Mit dem folgenden Link können Sie sich Formblätter herunter laden